Ziviltechniker

Staatlich befugte und beeidete  Ziviltechniker sind natürliche Personen, die freiberuflich aufgrund der vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verliehenen Befugnis tätig sind.

Die Einteilung der Ziviltechniker/innen erfolgt in

  • Architekten
  • Ingenieurkonsulenten

Die Ziviltechnikerbefugnis kann auch durch  ZT-Gesellschaften ausgeübt werden.

Als äußeres Zeichen der staatlichen Befugnis und Beeidigung führen sie ein Siegel mit dem Bundeswappen der Republik Österreich. Dieses ist auf allen von ihnen erstellten öffentlichen Urkunden anzubringen.

Ziviltechniker sind verpflichtet, die gesetzlichen Berufspflichten sowie die Standesregeln einzuhalten. Dies wird durch die Disziplinargerichtsbarkeit der Kammern sichergestellt, Verstöße können bis zum Befugnisentzug führen.

Ziviltechniker fugieren im gesamten von ihrer Befugnis abgedeckten Fachgebiet als
  • Planer
  • Berater
  • Gutachter
  • Aufsichts  und Überwachungsorgane
  • Mediatoren- Abwickler von Projekten
  • Treuhänder

und dürfen  den Auftraggeber  berufsmäßig vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, wie z.B. Bau-, Vermessungs-, Gewerbe- oder Wasserrechtsbehörde vertreten.
Ziviltechniker  sind mit “öffentlichem Glauben” versehene Personen gemäß § 292 Zivilprozessordnung (öffentliche Urkundsperson). Sie sind berechtigt, im Rahmen ihrer Befugnis öffentliche Urkunden zu errichten, die von Verwaltungsbehörden so angesehen werden, als wenn sie von Behörden selbst ausgefertigt worden wären.
Stärken der Ziviltechniker sind:
  • Hohe Sachkenntnis
  • Unabhängigkeit:
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Flexibilität
  • Gesetzlich geregelte Parteienvertetung
  • Öffentliche Urkundsfunktion